Donnerstag, 27. Januar 2011

Mängelrüge Teil 2

Am 27.01.11 kam dann, da der bauausführende Unternehmer den Ball an den Vertrieb gespielt hatte, von diesen die Antwort:

"Sie haben die Whirlwanne angefragt, wir haben diese und andere angeboten, sie haben sie ausgewählt und nun kann die Whirlwanne nicht umgekehrt eingebaut werden. Es tut uns leid für sie."

Beim Teutates dachte ich mir, habe ich denn mit der Wand geredet? Lösungsansatz gleich NULL. Leid tut es mir auch, dass ich das hier jetzt posten muss.

Für alle Bauherren nun eine Anleitung für Mängelrügen.
1. Schriftlich per Fax oder besser per Einschreiben mit Rückschein.
2. Darin den Mangel genau Ausführen. Z.B. Wanne falschrum, nicht symmetrisch und nicht
    wie in Bauplänen.
    Architektenpflichten der Aufklärung versäumt. 
3. Den einzubehaltenden Betrag mitteilen = Kosten für die Ausführung und nochmal die
    selben Kosten für die ggf. notwendige Abstellung des Mangels.
    Bei uns 10.400€.

Seid Euch nicht zu schade das zu machen. Es ist euer Geld, euer Auftrag. Macht Euch vorher schlau beim Anwalt oder einem anderen Architekten/Sachverständigen mit Sachverstand.
Der GU (Viebrockhaus) muss schon halten was er verspricht oder verkauft.

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