Freitag, 28. Januar 2011

Lösung der Mängelrüge oder Savoir Vivre

Da meine Frau und ich nun eine Nacht über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung einer Mängelrüge und die damit verbundenen Auswirkungen ,
ggf. anfallenden Anwaltskosten,
die fiktive Kosten für neue Nerven,
jahrelanges nicht Baden können und Therapiesitzungen aufgrund traumatischer Bauerlebnisse sowie
die vereinzelte fehlende detaillierte Fachkenntnis in der Planung von Whirlpoolbädern im Bereich der Bemusterungsabteilung des Vertriebes von Viebrockhaus tolerierend
kamen wir zu dem Schluss, dass es einfacher sei einen Kompromiss zu vereinbaren.

Dies sollten unserer Meinung sein: (Text aus dem Kompromissvorschlag)
1.
Eine kostenneutrale Abtreppung mit Fliesenbelag in One&Only mocca in Form einer Stufe würde eine zufriedenstellende Lösung zur Verringerung der Einstiegshöhe bedeuten. Diese soll ausgeplant und ausgeführt werden.
2.
Muss der Whirlpool vor dem Verfliesen gem. Montageanleitung eingebaut werden. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Garantiebestimmungen muss die mosaikbelegte Vorderseite begradigt, erweitert und im rechten Bereich zur Dusche hin mit einer ausreichend großen Fliesenrevisionsklappe für Whirlpools inkl. Lüftungsgitter (z.B. 50x50cm) versehen werden.
Es wird erwartet, dass die Kosten für die korrekte Montage sowie die o.a. Änderungen der mosaikbelegten Vorderseite der Wanne von Viebrockhaus übernommen werden.

Mit Zusage der o.a. Maßnahmen würden ich auf weitere Mängelrügen bzgl. der nicht bauplangerechten Lieferung und Ausführung der Whirlwanne verzichten.

Dies wurde von Viebrockhaus wie folgt beantwortet:

"Wir sind bereit, auf Ihren Kompromissvorschlag einzugehen und die hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Die konkrete Ausführung der Stufe ist mit Ihrem Bauleiter, Herrn L. und dem Fliesenleger vor Ort, festzulegen. Um den sachgemäßen Einbau der Badewanne kümmert sich die Sanitärfirma."

Na bitte, geht doch!

Dienstag wird nun mit allen Gewerken der Schlachtplan gemacht. Mehr dazu dann.

Anbei 2 Fotos der Bäder:
Gäste Bad EG

Bad OG

Und Montag gibt's endlich Strom am Haus. Im Haus dauert noch.   

Ach ja. Es gibt keine Verschwiegenheitsklauseln im Werkvertrag oder bezüglich dieser Sondervereinbarungen. Daher teile ich meine Erfahrungen gerne mit Euch.

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